Als digitale Steuerkanzlei haben wir uns auf die steuerliche Beratung von Influencern und Content Creators spezialisiert. Egal, ob YouTube, Instagram, Twitter, Pinterest, Twitch, Facebook oder TikTok, wir wissen, wie wir dir als Influencer/Content Creator den besten steuerlichen Mehrwert verschaffen und sorgen dafür, dass du dich weiterhin voll und ganz auf dein daily business konzentrieren kannst.
Wenn du Fragen hast, wir sind gerne für dich da.
#gerneperdu
Unsere Auszeichnungen
Unsere Auszeichnungen
Egal, ob es um Einnahmen aus Affiliate-Programmen, Merchandise, YouTube etc. geht, wir wissen, was zu tun ist, um dir als Influencer/ Content Creator den bestmöglichen, steuerlichen Mehrwert zu verschaffen. Ebenso zeigen wir dir, was du mit Blick auf deine Tätigkeit alles steuerlich absetzen kannst, um deine Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Und unabhängig davon, wo du dich auch gerade aufhalten solltest, die Zusammenarbeit mit uns ist zu jeder Zeit 100% digital (remote) möglich.
Vollumfängliche steuerliche Beratung für Influencer/Content Creator aller Plattformen.
Du kannst dich voll und ganz auf dein daily business konzentrieren.
Wir holen das maximale steuerliche Ergebnis für dich raus.
Remote: Du kannst jederzeit Termine über unsere Kanzlei-App oder unsere Website buchen. Egal, ob per MS Teams, telefonisch oder persönlich. Auch Verträge können bei uns mittels DocuSign digital unterschrieben werden.
Ein Auszug unserer Mandanten
Ein Auszug unserer Mandanten
Wir bieten dir als Influencer/Content Creator eine vollumfängliche Steuerberatung. Damit du einen Überblick erhältst, wobei wir dir behilflich sein können, findest du folgend ein paar thematische Schwerpunkte:
Wir schaffen Klarheit für dich, wenn es darum geht, alle deine Einnahmen, die du durch beispielsweise Produktplatzierungen, Kooperationen, Affiliate-Marketing, Merchandise, Werbung etc. erzielst, steuerlich richtig zu erfassen.
Damit deine Steuerlast so gering wie möglich ausfällt, beraten wir dich sowohl bei der steuerlichen Absetzung von Betriebsmitteln (z.B. Smartphone, Auto, Laptop etc.) als auch bei allen weiteren Kosten (z.B. Reise- oder Fortbildungskosten), die im Rahmen deiner Tätigkeit anfallen.
Wir helfen dir bei der Erstellung deiner Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA), Steuererklärungen und deines Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), so dass du dich ganz auf deine Tätigkeit konzentrieren kannst.
Du bist als Freiberufler unterwegs? Dann bist du nicht dazu verpflichtet eine Bilanz aufzustellen. Hier helfen wir dir bei der Gewinnermittlung inkl. Anlagespiegel und EÜR. Anschließend kümmern wir uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Du stehst noch am Anfang und möchtest dein Hobby zum Beruf machen? Dann unterstützen wir dich gerne dabei einen Businessplan zu erstellen, der dir ein strategisches Konzept für deinen beruflichen Weg darlegt. Auch helfen wir dir, die für dich richtige Unternehmensform zu finden oder zu prüfen, ob du auch als Freiberufler agieren kannst.
Auch bei Verträgen lohnt es sich immer einen genaueren Blick auf die möglichen steuerlichen Vor- und Nachteile zu werfen. Wir helfen dir dabei, bei Verträgen einen größtmöglichen steuerlichen Vorteil für dich zu erarbeiten und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Du bist im Team unterwegs? Wir kümmern uns um den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und erledigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für dich.
Als Influencer/Content Creator sind bei dir aktuell vielleicht auch Themen wie Altersvorsorge oder Fremdfinanzierung relevant. Wir helfen dir diese Themen steuerlich zu deinen Gunsten zu gestalten.
Unsere Mitgliedschaften
Unsere Mitgliedschaften
Dann nimm jetzt Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf deine Nachricht.
Im folgenden Abschnitt findest du Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.
Influencer/Content Creator sind normalerweise immer als Gewerbetreibende tätig, da das Finanzamt aufgrund der monetären Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Eine Ausübung als Freiberufler ist eher selten und beruht wenn darauf, dass mehrheitlich eine journalistische Tätigkeit ausgeübt wird.
Ja, das ist möglich und bei Influencern auch häufig der Fall. Die Regelung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, solange der Jahresumsatz 22.000 € nicht übersteigt. Der Vorteil der Regelung besteht darin, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Der daraus resultierende Nachteil ist jedoch, dass auch keine Vorsteuer für Einkäufe geltend gemacht werden kann. Komm bezüglich des Themas gerne auf uns zu, wir beraten dich.
Nein, das ist überhaupt kein Problem. Als digitale Steuerkanzlei sind wir mithilfe modernster Tools darauf ausgerichtet, dass unsere Mandanten zu 100% über das Internet (remote) mit uns zusammenarbeiten können.
Kein Problem, klick auf den folgenden Button und melde dich gerne bei uns: