Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Steuerliche Unterschiede und welche Kategorie auf Content Creator und Influencer zutrifft

René
16/3/2025
3
Minuten

Einleitung

In der Welt der Selbstständigkeit in Deutschland gibt es zwei Hauptkategorien von Unternehmern: Freiberufler und Gewerbetreibende. Beide Kategorien unterliegen unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Auch Content Creator und Influencer fallen in eine dieser Kategorien – doch oft ist unklar, ob sie als Freiberufler oder Gewerbetreibende eingestuft werden.

In diesem Artikel beleuchten wir die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden und erklären, welche Regelungen für Influencer gelten.

 

1. Freiberufler: Definition und steuerliche Besonderheiten

Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die auf besonderen Qualifikationen, Wissen oder schöpferischer Leistung basiert. Typische Beispiele für freie Berufe sind:

  • Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • Journalisten, Texter, Fotografen
  • Künstler, Wissenschaftler, Designer

Steuerliche Besonderheiten für Freiberufler:

  • Keine Gewerbesteuer: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer – das spart bares Geld!
  • Keine Gewerbeanmeldung: Statt einer Gewerbeanmeldung reicht die einfache Anmeldung beim Finanzamt.
  • Einfache Buchführung: Solange keine sehr hohen Umsätze erzielt werden, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

 

2. Gewerbetreibende: Definition und steuerliche Besonderheiten

Im Gegensatz zu Freiberuflern betreiben Gewerbetreibende eine wirtschaftlich orientierte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Typische Beispiele:

  • Händler (z. B. Online-Shops)
  • Handwerker & Dienstleister
  • Produzenten & Agenturen

Steuerliche Besonderheiten für Gewerbetreibende:

  • Gewerbesteuer: Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen, sofern ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.
  • Buchführungspflicht: Je nach Umsatz und Rechtsform kann eine doppelte Buchführung erforderlich sein.
  • Gewerbeanmeldung: Die Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.

 

3. Content Creator: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Content Creator bewegen sich in einem steuerlichen Graubereich zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die Einstufung hängt davon ab, wie sie ihre Einnahmen generieren.

Content Creator als Freiberufler ✅

Content Creator können als Freiberufler eingestuft werden, wenn ihre Tätigkeit auf schöpferische Leistungen basiert, beispielsweise:

  • Ein Fotograf oder Texter erstellt individuelle Inhalte und wird für seine persönliche, kreative Arbeit bezahlt.
  • Ein YouTuber produziert wissenschaftliche oder dokumentarische Inhalte ohne Werbung oder Produktplatzierungen.
  • Ein Influencer, der rein edukativen Content verbreitet, kann in seltenen Fällen als Freiberufler gelten.

Content Creator und Influencer als Gewerbetreibende

In den meisten Fällen gelten Content Creator jedoch als Gewerbetreibende, insbesondere wenn sie:

  • Einnahmen durch Produktplatzierungen oder Werbekooperationen erzielen.
  • Marken bewerben und dafür Geld oder Gratisprodukte erhalten.
  • Eigene Produkte verkaufen, z. B. Merchandise, E-Books oder Kurse.

🔎Faustregel: Sobald Influencer kommerzielle Inhalte verbreiten oder mit Werbung Geld verdienen, gelten sie steuerlich als Gewerbetreibende.

 

4. Muss ein Content Creator ein Gewerbe anmelden?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich!

✅ Falls die Tätigkeit als rein künstlerisch gilt, könnte eine Einstufung als Freiberufler möglich sein – das ist aber selten der Fall.

Sobald Content Creator wirtschaftlich tätig werden, besteht eine Gewerbeanmeldepflicht!

Da die Interpretation durch das Finanzamt regionalunterschiedlich sein kann, ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zulassen.

 

5. Buchführung und steuerliche Pflichten für Content Creator und Influencer

Wenn Influencer als Gewerbetreibende eingestuft werden, müssen sie bestimmte Buchführungspflichten erfüllen:

  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) für kleine Unternehmen
  • Doppelte Buchführung für größere Unternehmen mit höheren Umsätzen
  • Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden

💡Tipp: Eine fehlerhafte Buchführung kann nicht nur zu Steuernachzahlungen, sondern auch zu rechtlichen Problemen führen. Daher sollten Influencer sich rechtzeitig informieren!

 

6. Fazit: Was sollten Influencer beachten?

Influencer agieren in einer sich ständig verändernden digitalen Welt, in der die steuerlichen Regelungen oft schwer verständlich sind. Deshalb gilt:

  • Content Creator und Influencer, die unsicher über ihre steuerliche Einstufung sind, sollten sich professionell beraten lassen.
  • Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, Gewerbetreibende hingegen nicht.
  • Wer mit Werbung, Produktplatzierungen oder Verkauf Geld verdient, gilt in der Regel als Gewerbetreibender.
  • Die korrekte steuerliche Einstufung ist entscheidend, um Nachzahlungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

🔎Wichtig: Wer sein Gewerbe nicht rechtzeitig anmeldet oder Steuern falsch berechnet, riskiert Steuernachzahlungen und mögliche Bußgelder.

💡Tipp: Eine gut geführte Buchhaltung spart langfristig Zeit, Geld und Nerven!

 

Benötigst du Unterstützung bei der steuerlichen Einordnung deiner Content Creator- oder Influencer-Tätigkeit? Lass dich von einem Steuerberater beraten, um Fehler zu vermeiden und dein Business sicheraufzustellen!

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Wir sind eine junge, moderne Steuerberatungskanzlei in Duisburg. Aktuell sind wir zu sechst und arbeiten tagtäglich dafür, unseren Mandanten eine bestmögliche, digitale Steuerdienstleistung zu bieten.

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