






Das BMF hat die Lohnsteuer-Richtlinien überarbeitet. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung, die sicherstellen sollen, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach gleichen Maßstäben urteilen, z. B. bei Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt. Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Steuerfrei sind z. B.
Für pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer gibt es eine Reihe unterschiedlicher Regelungen, die neben der pauschalen Besteuerung mit 30% gemäß § 37b Abs. 2 EStG anzuwenden sind. Folgende Sachzuwendungen sind getrennt zu erfassen:
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Steuerberater
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